PV-Einspeisevergütung
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PV-Einspeisevergütung: Was soll sich ändern |
Beim Eigenverbrauch steigt die Vergütung von 3,6 auf 8 ct/KWh. Das gilt für Anlagen bis 800KWp. Eigenverbrauch bedeutet, dass der Solarstrom nicht eingespeist, sondern selbst verbrauch wird. Degression: Jedes Jahr sinkt die Vergütung für Neuanlagen um 9%. Bei einem Jährlichen Zubau über 3500MW wird stärker gekürzt: um 11% im Jahr 2011 und um 13% im Jahr 2012. Unter schreitet der Zubau neuer Anlagen die 2500-MW-Marke, fällt die Degression niedriger aus. |
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 3.März 2010 die Senkung der Solarstromvergütung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages ergeben sich diese Änderungen: Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16% gekürzt. Hierzu kommt die zum Jahresende ohnehin vorgesehene Absenkung um 9% Freilandanlagen: wird die Absenkung 15% betragen, bei Flächen ehemaliger |
Wirtschaftlicher und militärischer Nutzung 11%(Konversionsflächen). Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen entfällt ab dem 1.Juli 2010 . Neu in die Förderung aufgenommen werden andere vorbelastete Flächen wie Industrie und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen. Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben. |
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